Einstellung der Förderung nach der Integrationsrichtlinie im ESF Plus

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie stellt zum 31. Dezember 2023 seine Förderung nach der Integrationsrichtlinie (Fördergegenstände 2.1, 2.2 und 2.4) ein.

Den Hintergrund für diese Entscheidung bildet das neue Förderinstrument der „Ganzheitlichen Betreuung“ nach § 16k SGB II, das im Rahmen des Bürgergeldgesetzes zum 1. Juli 2023 in Kraft trat. Durch ein individuelles Coaching, das aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend besondere individuelle Problemlagen adressiert, soll die Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe aufgebaut werden.

Die gewährte Förderung über das Bundesgesetz ersetzt somit vollumfänglich die nach der Integrationsrichtlinie ausgereichten Projektförderung. Eine Einstellung der ESF-Förderung ist daher zwingend, denn ESF-Mittel dürfen nicht zur Kompensation gesetzlicher Leistungen eines Mitgliedstaats verwendet werden und auch Landesmittel des Freistaats Thüringen dürfen nicht zum Einsatz kommen, wenn eine Aufgabe über ein Bundesgesetz bereits geregelt ist.

Die aktuell laufenden Integrationsprojekte, Teilhabeprojekte und das Begleitprojekt enden somit zum Jahresende 2023.

Die zur Umsetzung der Integrationsrichtlinie vorgesehenen Mittel sollen in Thüringen natürlich trotzdem zum Einsatz kommen. Hierfür ist jedoch zunächst eine Umgestaltung des ESF PLUS-Programms notwendig. Potenzielle, neue Fördermöglichkeiten müssen hierfür geprüft werden.

Bei Fragen zur Einstellung der o. g. Fördergegenstände der Integrationsrichtlinie wenden Sie sich bitte an:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Referat „Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsförderung, ESF“
Annika Schumann
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt

E-Mail: annika.schumann@tmasgff.thueringen.de