Aktivierungsrichtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Freistaats Thüringen zur Förderung der sozialen Integration und zur Armutsbekämpfung gemäß dem spezifischen Ziel „Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere für benachteiligte Gruppen“ – Aktivierungsrichtlinie

 

Richtlinie vom 09.08.2022 (ThürStAnz Nr. 36/2022, S. 1.048 ff.)

 

Fachreferat:

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Referat „Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit“ 
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt


Bewilligungsbehörde:

Thüringer Landesverwaltungsamt
- Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung­­ 
Weimarische Str. 45/46
99099 Erfurt

Tel.:+49 (361) 57 333 2000
Fax:+49 (361) 57 333 2100

E-Mail: ServiceCenterAGr4@tlvwa.thueringen.de
Internet: Thüringer Landesverwaltungsamt