Die Auswahl der mit ESF-Mitteln aus dem „Programm Europäischer Sozialfonds Plus 2021 bis 2027 im Freistaat Thüringen“ geförderten Vorhaben erfolgt nach Auswahlkriterien, die vom Begleitausschuss gem. Artikel 40 Abs. 2 lit. a VO (EU) 2021/1060 für dieses Programm genehmigt wurden.
Sie können im Rahmen der Programmentwicklung angepasst oder überarbeitet werden. Mithilfe der Auswahlkriterien soll die Bewilligungsstelle beurteilen können, ob ein zur Förderung beantragtes Vorhaben nach den für den ESF Plus geltenden Bestimmungen grundsätzlich förderfähig ist. Es kommen daher nur Vorhaben in Betracht, die diesen Bestimmungen entsprechen. Die Förderung durch den ESF Plus kann nur erfolgen, wenn die Vorhaben mit den bestehenden allgemeinen gesetzlichen Regelungen und Fördergrundsätzen übereinstimmen.
Auswahlkriterien Stand 25.10.2023
Auswahlkriterien Stand 16.01.2023
Auswahlkriterien Stand 04.07.2022